Externer Datenschutzbeauftragter für Bergisch Gladbach, Köln und das Rheinland
Bestellung, laufende Betreuung und die Dokumentation, die im Ernstfall trägt. Mit einem Schwerpunkt, den nicht jeder Datenschutzbeauftragte mitbringt: der Einordnung von KI-Anwendungen.
Wann Sie überhaupt einen Datenschutzbeauftragten brauchen
Nicht jedes Unternehmen muss einen benennen. Nach § 38 Abs. 1 BDSG besteht die Pflicht für nicht-öffentliche Stellen, wenn in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Unabhängig von dieser Zahl greift die Pflicht, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich ist oder wenn Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung verarbeiten.
Dazu kommen die Fälle aus Art. 37 Abs. 1 DSGVO, etwa wenn Ihre Kerntätigkeit in umfangreicher regelmäßiger und systematischer Beobachtung besteht oder Sie umfangreich besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten. Ob Sie darunterfallen, klären wir im Erstgespräch in wenigen Minuten.
Warum extern meistens die ruhigere Lösung ist
Ein interner Datenschutzbeauftragter genießt einen besonderen Abberufungs- und Kündigungsschutz, und er darf keine Aufgaben wahrnehmen, die zu einem Interessenkonflikt führen. Genau daran scheitert es in kleinen Betrieben oft, weil die naheliegenden Personen aus IT, Geschäftsführung oder Personal genau diesen Konflikt mitbringen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter löst beides. Sie binden keine eigene Stelle, Sie holen sich Erfahrung aus anderen Mandaten dazu, und Sie können das Mandat vertraglich beenden, ohne arbeitsrechtliche Fragen zu berühren.
Was im Mandat enthalten ist
- Bestellung und Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde
- Bestandsaufnahme und Aufbau oder Prüfung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
- Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, dokumentiert und regelmäßig überprüft
- Prüfung und Verwaltung Ihrer Auftragsverarbeitungsverträge
- Ansprechpartner für Betroffenenanfragen, Auskunftsersuchen und die Aufsichtsbehörde
- Unterstützung bei Datenschutzverletzungen innerhalb der 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO
- Schulung Ihrer Beschäftigten, inklusive der KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act
- Einordnung Ihrer KI-Anwendungen in die Risikoklassen der KI-Verordnung
Konditionen
Ab 350 Euro im Monat für Betriebe bis 25 Beschäftigte. Ab 26 Beschäftigten rechne ich nach Aufwand ab, weil sich Umfang und Prüfzyklen dann deutlich unterscheiden.
Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, danach ist das Mandat mit drei Monaten zum Quartalsende kündbar. Der Grund ist schlicht kalkulatorisch: Bestandsaufnahme, Verarbeitungsverzeichnis und TOM sind Vorleistung aus dem ersten Quartal. Bei Zahlung für ein Jahr im Voraus gebe ich 10 Prozent Rabatt.
Alle Beträge sind Endbeträge. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus. Vertrag und Benennung werden getrennt geregelt, einschließlich einer Mitwirkungspflicht zur Übergabe, damit Sie am Ende nicht ohne benannten Datenschutzbeauftragten dastehen.
Region
Mein Sitz ist Kürten im Rheinisch-Bergischen Kreis. Vor Ort bin ich regelmäßig in Bergisch Gladbach, Köln, Leverkusen, Odenthal, Wermelskirchen und Overath. Alles Weitere lässt sich remote erledigen, bundesweit.
Klären wir Ihre Benennungspflicht
Im Erstgespräch sehen wir uns an, ob Sie überhaupt bestellen müssen, was bei Ihnen bereits vorhanden ist und was realistisch fehlt. Dreißig Minuten, kostenlos.