Art. 50 EU AI Act

KI-Bilder kennzeichnen

Bilder hochladen, Kennzeichnung einstellen, herunterladen. Alles läuft im Browser auf Ihrem Gerät – kein Bild verlässt Ihren Rechner, es gibt keinen Server, der mitliest.

Bilder hierher ziehen oder klicken JPEG · PNG · WebP · auch mehrere auf einmal
Kennzeichnung
Ausgabe

Noch keine Bilder geladen. Alles, was Sie hier machen, bleibt lokal.

Was dieses Tool abdeckt

Art. 50 EU AI Act verlangt für KI-generierte oder -bearbeitete Inhalte eine Kennzeichnung, die sichtbar und maschinenlesbar ist. Dieses Tool setzt beide Teile um: ein gut sichtbares Label auf dem Bild selbst, und zusätzlich den IPTC-Standard „Digital Source Type" direkt in den Metadaten (XMP) – dieselbe Konvention, die IPTC, Adobe und große Bildagenturen für genau diesen Zweck empfehlen.

Eine Einschränkung bleibt, rein technisch bedingt: Viele Plattformen entfernen Metadaten beim Hochladen automatisch, Social Media allen voran. Dann bleibt nur noch die sichtbare Kennzeichnung übrig. Das lässt sich von keinem Tool umgehen, das die Plattform nicht selbst betreibt.

Ein offizielles, gesetzlich vorgeschriebenes Icon gibt es übrigens nicht – die Verordnung schreibt kein bestimmtes Symbol vor, nur dass die Kennzeichnung erkennbar sein muss. Das Symbol in diesem Tool ist eine eigene, keine amtliche Gestaltung.

Fragen zur Kennzeichnungspflicht?

Wenn Sie wissen wollen, ob und wie Art. 50 auf Ihren konkreten Fall zutrifft, oder gleich die komplette Dokumentation brauchen: dreißig Minuten, kostenlos, ohne Verkaufsgespräch.

Termin wählen, 30 Minuten Weitere Tools
Termin wählen